Die Beihilfe richtet sich nach dem Familienstand, dem Bundesland und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
In Hessen erhalten Beamte in der Regel 50 % Beihilfe, Pensionäre dagegen nur 60 % – sofern keine berücksichtigungsfähigen Angehörigen vorhanden sind.
Das ist eine Sonderregelung, denn in den meisten anderen Bundesländern liegt der Beihilfesatz für Pensionäre bei 70 %.
Für Kinder und Ehepartner kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Beihilfe gewährt werden.
Wichtig: Während der Dienstzeit ist der Leistungsumfang der Beihilfe eingeschränkt – z. B. ist keine gesonderte Krankenhausbehandlung enthalten.
Die verbleibenden Kosten müssen daher immer privat abgesichert werden.